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USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
Was ist das und wozu nutzt das?

Gemäß ihrer Grundsätze versucht die USK die Öffentlichkeit im Hinblick auf die Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche durch die Nutzung von Unterhaltungssoftware und interaktiven Medien aufzuklären. Die Alterskennzeichen der USK sollen hierbei eine deutlich erkennbare Orientierungshilfe für den Verbraucher darstellen.

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Achten Sie auf die Kennzeichen! Sie achten doch auch darauf, dass Ihr Kind nicht bei Rot über die Straße geht. Computerspiele „freigegeben ab 16 Jahren" und Erwachsenenspiele (keine Jugendfreigabe) enthalten in der Regel Gewaltdarstellungen und könnten die Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen. Diese Spiele gehören nicht ins Kinderzimmer.

Achten Sie auf die Kennzeichen Prüfen Sie, was gespielt wird. Vorsicht ist geboten, wenn Kopien von Computerspielen mit nach Hause gebracht werden. Lassen Sie ausschließlich Spiele mit dem Kennzeichen der USK spielen. Nachstehend die fünf Kennzeichen und was sie bedeuten. Die Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem Datenträger. Auch in einem seriösen Online-Shop wird immer auf die USKKennzeichen verwiesen.

frei
frei ab 6
frei ab 12
frei ab 16
keine freigabe

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.

Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.

Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.

Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungenatmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.

Mehr zu diesem wichtigen Thema findet ihr unter  www.usk.de , welche auch die Quelle unserer Infos ist. Tolle Sache!

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