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Soviel dazu, was das Lexikon sagt. Die PRAXIS sieht leider so aus, dass gerade ahnungslose Kinder und Jugendliche Verträge im Internet abschliessen ohne sich um AGBs zu kümmern. Ratlose Eltern bekommen Rechnungen über die “Ausflüge” ihrer Kinder im Netz und - was noch schlimmer ist - zahlen oft schockiert ohne vorher zu klären, ob die Rechnungsstellung überhaupt rechtens war!!
Gratis-SMS, Gewinnspiele, kostenlose Warenproben, Hausaufgaben-Angebote, Klingeltöne fürs Handy - überall lauern sie: die Kostenfallen!! Meistens steckt dahinter dann ein langfristiges Abo, ein kostenpflichtiger Vertrag, versteckte Kosten.
Kinder sind leider das begehrte Ziel, denn sie überlesen gern und leicht das Kleingedruckte. Teils fehlt einfach das Wissen, das man sowas lesen muss, teils ist es auch die Ungeduld etwas GLEICH und SOFORT zu wollen und nicht erst ewig lang AGBs lesen zu müssen.
AGBs sind wichtig und sinnvoll - doch leider allzu oft eben auch unfair und mit teuren Verpflichtungen bestückt. Wurde erst etwas abgeschlossen und haben die Eltern dann eine hohe Rechnung in der Hand, wird aus Unsicherheit, mangelndem Wissen wie es rechtlich aussieht oder schlichtweg aus Angst vor weiteren Mahnungen übereilt gezahlt. Bitte beachten Sie folgendes:
-Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind GESCHÄFTSUNFÄHIG. -Minderjährige von 7-17 können nur mit Zustimmung ihrer Eltern Geschäfte abschließen. - Ein Vertrag, zu dem die Eltern nicht zugestimmt haben (weder vor- noch nachher) ist UNWIRKSAM! -Der Taschengeldparagraph gilt nicht für größere Geschäfte (ist z.b. für Süßes im Laden wirksam) und erst recht nicht für Abos! -Sie haben ein 14-tägiges WIDERRUFSRECHT !!Binnen 14 Tagen können Sie Verträge kündigen oder Ware zurücksenden. -Hat ihr Kind beim Vertragsabschluß ein falsches Alter angegeben, brauchen Sie keine Anzeige wegen Betrugs erwarten, denn Kinder unter 14 sind nicht strafmündig.
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